Als Betreiber einer Biogasanlage stößt man immer wieder auf die Flexibilitätsprämie (gerne auch kurz „Flexprämie“ genannt) und stellt sich zwangsläufig die Frage: Ist das auch etwas für meine Anlage? Um zu einer Entscheidung zu kommen, muss man allerdings erst einmal verstehen, was sich hinter dem Begriff der Flexibilitätsprämie verbirgt.
Warum die Flexibilisierung von Biogasanlagen ein so großes Thema ist und was es genau mit der Flexibilitätsprämie auf sich hat, lesen Sie in diesem Beitrag.
Wie die Idee der Flexibilitätsprämie entstanden ist?
Biogas kann im Spektrum der erneuerbaren Energien vor allem durch eine Sache punkten, und das ist seine Speicherfähigkeit. Es ist ein regelbarer Energieträger, der prädestiniert ist, um zur flexiblen Stromerzeugung genutzt zu werden. Im Gegensatz zu Wind- und Sonnenkraftanlagen, die naturgemäß nicht in der Lage sind, konstant Strom zu erzeugen, sind Biogasanlagen unabhängig von Wetter und Tageszeiten einsatzbereit. Sie können flexibel und bedarfsabhängig geregelt werden, und so die Differenz zwischen Stromverbrauch und fluktuierender Einspeisung aus anderen erneuerbaren Energien ausgleichen. Strom aus Biogas kann also dem tatsächlichen Stromverbrauch im Netz angepasst werden. Deshalb wird seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 die Flexibilisierung von Biogasanlagen mit der sogenannten Flexibilitätsprämie staatlich gefördert. Die Idee dahinter: Blockheizkraftwerke sollen überbaut werden, damit sie in Zeiten erhöhten Bedarfs zusätzlich installierte Leistung einspeisen können. Bei weniger Bedarf werden sie dann stundenweise nur in Teillast gefahren beziehungsweise ruhen ganz.
Die Flexibilitätsprämie ist eine gesetzlich gesicherte Zahlung, die es Betreibern von Biogasanlagen möglich macht, ihre Investitionen zur Leistungssteigerung (für ein neues Blockheizkraftwerk und für weitere zur Flexibilisierung notwendige Komponenten der Biogasanlage) zu refinanzieren.
Wer hat Anspruch auf die Flexibilitätsprämie?
Beantragen kann die Flexibilitätsprämie, wer eine flexible Neuanlage plant, eine bestehende Biogasanlage überbaut oder eine Bestandsanlage hat, die bauseits bereits über die nötige Flexibilität verfügt, etwa durch ein zusätzliches Blockheizkraftwerk oberhalb der Bemessungsleistung und einen ausreichenden Gasspeicher.
Wie oben bereits erwähnt, ist der Sinn einer flexibel erweiterten Anlage, den Anteil an der regelbaren – also an- und abschaltbaren – Stromproduktion zu erhöhen. Grundsätzlich wird die Flexibilitätsprämie bis zur fünffachen Überbauung der Bemessungsleistung gewährt. An einer Biogasanlage mit 500 kW elektrischer Leistung kann also bis zu 2,4 MW elektrischer Leistung installiert werden. Allerdings darf die zusätzlich installierte Leistung nicht durchgehend abgerufen werden. Die EEG-Vergütung ist auf die bisher eingespeiste Strommenge begrenzt. Im Jahresverlauf darf die Anlage die gleiche Strommenge erzeugen. Geht man als Anlagenbetreiber doch allerdings über diese Grenze der eigenen Höchstbemessungsleistung hinaus, verliert man den Anspruch auf EEG-Vergütung und die Marktprämie für den zusätzlich produzierten Strom.
Ein weiteres Kriterium bei der Bewerbung um die Flexibilitätsprämie: Anspruch hat nur, wer seinen Strom direkt an der Strombörse vermarktet („Direktvermarktung“) beziehungsweise im Marktprämienmodell vergütet wird. Gibt ein Umweltgutachter schließlich für alle technischen Voraussetzungen grünes Licht, kann man mit der Beantragung loslegen.
Wie berechnet sich die Flexibilitätsprämie?
Bestandsanlagen, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden, erhalten je zusätzlich installiertem Kilowatt Strom pro Jahr 130 Euro – vorausgesetzt, man bewegt sich im Rahmen der Höchstbemessungsleistung. Wird sie überschritten, steigt die Prämie weiter an, muss aber etwas anders berechnet werden. Die Flexibilitätsprämie wird zehn Jahre lang gezahlt, Beginn ist der Stichtag, an dem die flexible Anlage bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber angemeldet wurde. Eine Formel mit der genauen Berechnung finden Sie hier.
Dazu ein konkretes Beispiel: Wird an einer Biogasanlage mit 500 kW Leistung das Fünffache der Bemessungsleistung (also bis zu 2,4 MW) zusätzlich installiert, kann das je nach Anlagengröße eine jährliche Flexibilitätsprämie von bis zu 156.000 Euro bringen, in zehn Jahren wären das über 1,3 Millionen Euro. So lassen sich für Anlagenbetreiber beachtliche Investitionen stemmen.
Für alle Anlagen, die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden und deren installierte Leistung 100 kW übersteigt, gilt statt der Flexibilitätsprämie der Flexibilitätszuschlag. Dieser beträgt jährlich 40 Euro je kW installierter Leistung und ist auf 20 Jahre festgelegt.
Wie ist die Flexibilitätsprämie gedeckelt?
Die Flexibilitätsprämie ist ein finanzieller Anreiz und fördert den Zubau bis zu einer Leistung von 1350 MW – das bedeutet: es erhalten so viele Biogaserzeuger die Prämie, bis die Summe der neu zugebauten Anlagenleistung 1350 MW übersteigt. Ist diese Leistung erreicht, werden laut aktuellem Stand weitere Investitionen nicht mehr durch die Flexprämie gefördert. Im Juni 2017 betrug der Stand knapp 381 MW – das bedeutet, der Topf ist inzwischen zu 28 Prozent voll. Wie lange es noch dauern wird, bis der Deckel schließlich erreicht ist, ist schwer vorauszusagen. Fakt ist, dass die Zuwachszahlen seit Einführung der Flexibilitätsprämie deutlich gestiegen sind. Momentan pendelt sich ein monatlicher Zuwachs flexibler elektrischer Leistung bei etwa 20 MW ein. Geht dies so weiter, rechnen Experten damit, dass wahrscheinlich noch jeder Anlagenbetreiber, der in den nächsten zwei bis drei Jahren in die Flexibilisierung geht, die Prämie wird in Anspruch nehmen können. Legt man den Prognosen allerdings einen stärker steigenden Zuwachs zugrunde und bedenkt, dass nun auch größere Anlagen in Betrieb gehen, könnte es auch deutlich schneller gehen – dann wäre die Flexibilitätsprämie eventuell schon in anderthalb bis zwei Jahren erschöpft.
Die Daten, wie voll dieser „Topf“ bereits ist, werden von der Bundesnetzagentur erhoben, quartalsweise veröffentlicht und sind auch darüber abrufbar.
Wie trifft man die richtige Entscheidung in puncto Flexibilitätsprämie?
Sowohl unter Experten als auch unter Betreibern herrscht inzwischen die einhellige Meinung, dass ein flexibler Betrieb der einzige Weg ist, um Biogasanlagen auch in Zukunft politisch gewollt und wirtschaftlich profitabel zu führen. Schließlich birgt die Flexibilisierung zahlreiche Vorteile wie beispielsweise eine Steigerung der Effizienz und dadurch reduzierte Futterkosten, eine Senkung der Betriebskosten, weniger Verluste und bessere Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt ermöglicht nur die Flexibilisierung den Weiterbetrieb einer Anlage nach fixer EEG-Vergütung.
Natürlich muss jede Anlage individuell betrachtet werden – obwohl die Flexibilisierung immer geht, kann es aber in Ausnahmefällen auch einmal sein, dass sie sich nicht lohnt. Als Anlagenbetreiber sollte man alle Optionen prüfen (lassen), um folgende Fragen zu beantworten und darauf aufbauend eine Entscheidung zu treffen:
- Wohin will ich mit meiner Biogasanlage, auch nach Ende der EEG-Vergütung?
- Wieviel kann ich mit einer flexibilisierten Anlage wirklich verdienen?
- Was erhalte ich durch die Flexibilitätsprämie?
- Was muss ich bei Wartung und Instandhaltung auch ohne Flexibilisierung tun?
- Welche Höhe der Flexibilisierung passt zu meiner Anlage?
Wie hat man den Deckel der Flexibilitätsprämie selbst im Blick?
Über die gerade genannten Fragen hinaus sollte man sich als Anlagenbetreiber und Interessent an der Flexibilitätsprämie regelmäßig über die Zuwachszahlen bei der Bundesnetzagentur informieren, um den Flex-Deckel beziehungsweise das Ende der Flexibilitätsprämie im Blick zu haben.
Wollen auch Sie sich regelmäßig informieren, wie hoch die über die Flexibilitätsprämie vergütete elektrische Leistung gerade ist, finden Sie hier eine Anleitung, die Sie kostenlos herunterladen können und die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie und wo Sie die entsprechenden Zahlen finden können.
Nach dieser ersten Einführung in das Thema der Flexibilitätsprämie erfahren Sie im nächsten Beitrag, wie Sie konkret den Flexibilisierungsprozess in Angriff nehmen und so schnell wie möglich von der Flexibilitätsprämie profitieren können.
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