Der Verbrauch von selbsterzeugtem Strom gehört mit zu den günstigsten Arten der Stromnutzung. Also haben Unternehmen, die ihren Strom selbst erzeugen, etliche Vorteile. Das sollte man zumindest meinen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Sobald nämlich die Stromkosten einen signifikanten Anteil der Bruttowertschöpfung einnehmen, fallen entsprechende Steuern und Umlagen an. Es sei denn, ein Unternehmen gilt als stromkostenintensives Unternehmen. Dann greifen spezielle, kostensparende Regelungen.

Welche das sind, wann Betriebe als stromkostenintensive Unternehmen gelten und welche Vergünstigungen es für diese gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Stromkostenintensive Unternehmen – das steckt hinter dem Begriff

Betriebe gelten dann als stromkostenintensive Unternehmen, wenn ihr Strombedarf im vorausgegangenen Geschäftsjahr bei über 1 GWh, also einer Million kWh, gelegen hat. Was viel klingt, ist für Unternehmen wie beispielweise produzierende Industrieunternehmen ganz normal. Eine wichtige Rolle spielt dabei zudem die Stromkostenintensität. Dazu zählen alle Stromkosten des Unternehmens, auch die umlagepflichtige, eigenverbrauchte Strommenge. Abhängig von der jeweiligen Branche, muss die Stromkostenintensität mindestens 14 % manchmal sogar über 20 % betragen.

Darüber hinaus ist die Stromkostenintensität immer ins Verhältnis zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung der letzten drei Jahren des Unternehmens zu setzen. Hinzu kommt, dass stromkostenintensive Unternehmen nur als solche gelten können, wenn sie ein Unternehmen nach Definition des EEG 2017 sind. Konkret heißt das: Als Unternehmen gilt jeder Rechtsträger, der unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr einen Geschäftsbetrieb eingerichtet hat und diesen nachhaltig mit eigener Gewinnerzielungsabsicht betreibt.

Achtung: Den Status als stromkostenintensives Unternehmen können Sie verlieren

Wichtig ist, dass der Status eines stromkostenintensiven Unternehmens nicht für immer gilt. Denn mit fallender Stromnutzung gilt ein Unternehmen auch nicht mehr als stromkostenintensiv. Liegt die Stromkostenintensität also bei weniger als 17 bzw. unter 20 Prozent, kann das Unternehmen keine Sonderregelungen mehr geltend machen, um beim Zahlen von Steuern und Umlagen zu sparen. Die Folge: Strompreise steigen von heute auf morgen an. Und das kann teuer werden. Deswegen gilt es, den Status als stromkostenintensives Unternehmen so lange wie möglich zu be- und erhalten. Hierbei kann die ISO-Norm 50001 helfen.

Stromkostenintensiv und zertifiziert nach ISO 50001

Als internationaler Standard für ein Energiemanagementsystem hat auch die seit 2011 geltende Norm ISO 50001 entscheidenden Einfluss auf ein stromkostenintensives Unternehmen. Ist dieses nämlich nach ISO 50001 zertifiziert, so muss es nur eine stark begrenzte EEG-Umlage zahlen. Und das bedeutet extreme Vergünstigungen. Um diese aber tatsächlich in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen.

Aktuell ist diese Regelung wegen des Coronavirus jedoch ausgesetzt bzw. abgemildert. Denn das Bafa wertet die Zustände im Jahr 2020 als höhere Gewalt und gewährt stromkostenintensiven Unternehmen auch dann Vergünstigungen, wenn sie den Antrag auf Zertifizierung bisher nicht vollständig oder nicht fristgerecht vorlegen konnten. Zum Beispiel, weil das fristrelevante Dokument „Zertifizierungsbescheinigung“ noch fehlt. Sobald es die Lage wieder zulässt, muss der Antrag allerdings umgehend fertiggestellt werden – eine Begründung der Verzögerung inklusive. Nur so zählt kann ein Betrieb auch nach 2020 weiter als stromkostenintensiv.

Diese Vergünstigungen können Unternehmen in Anspruch nehmen

Fest steht: Wer ein Unternehmen hat, möchte, dass dieses Gewinn abwirft. Von den eigenen Stromkosten aufgefressen zu werden, ist dabei weder förderlich noch wünschenswert. Deswegen gibt es einige Regelungen, die die Zahlung bestimmter Steuern und Umlagen ersparen. So sorgen beispielsweise das EEG, das KWKG sowie das Energiesteuergesetz dafür, dass stromkostenintensive Unternehmen von entsprechenden Sonderregelungen Gebrauch machen können.

Ziel dieser Sonderregelungen ist es, die finanzielle Last aufzufangen sowie die Zahlungen von Steuern und Umlagen im Energiebereich abzumildern. Denn wenn ein Unternehmen für die Produktion seiner Erzeugnisse sehr große Strommengen benötigt und die Kosten dafür – unter Berücksichtigung der Mehrbelastung durch die EEG-Umlage und im Verhältnis zu seiner Bruttowertschöpfung – ein besonders hohes Niveau erreichen, kann das zu einer Beeinträchtigung seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit führen. Für ein Unternehmen kann das heißen, es muss seinen Standort in Deutschland aufgeben und ins Ausland verlegen.

Um solchen negativen Auswirkungen, die durch die Mehrbelastung der EEG-Umlage entstehen, entgegenzusteuern, gibt es für besonders stromkostenintensive Unternehmen eine Entlastungsmöglichkeit: die „Besondere Ausgleichsregelung“ nach dem EEG. Im Rahmen dieser Ausgleichsregelung können stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen beim Bafa einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. So werden stromkostenintensive Unternehmen nicht in den Ruin oder zumindest nicht in die Wettbewerbsunfähigkeit getrieben.

Ein BHKW als Lösung für nicht stromkostenintensive Unternehmen

Heutzutage liegt ein großes Augenmerk auf Energieeinsparungen, was bei stromkostenintensiven Unternehmen das Risiko birgt, ihre Privilegierung zu verlieren. Dann steigen die Kosten für den Strombezug enorm an. Je nachdem, welches Energiekonzept ein Unternehmen anstrebt, kann es interessant sein, Investitionen in Energieerzeugungsanlagen in Betracht zu ziehen. Dabei haben BHKWs einen besonderen Standpunkt: Sie können Strom und Wärme gleichzeitig produzieren. Damit sind sie für Unternehmen eine interessante Wahl, wenn es um die Energiezufuhr für eine sinnvolle betriebliche Nutzung geht.

Ein weiterer großer Vorteil eines BHKWs ist seine vielseitige und extrem effiziente Arbeitsweise. So nutzt es überwiegend gasförmige Brennstoffe, wie zum Beispiel Erdgas, Biogas oder Klärgas, die einen Hubkolbenmotor antreiben. Dabei werden die Kolben durch Verbrennung eines Treibgases in Bewegung gesetzt. Die Kurbelwelle wandelt die translatorische Bewegung in eine Drehbewegung um, die wiederum im Generator in elektrische Energie transformiert wird.

Sinnvoll eingesetzt, spart ein BHKW eine Menge an Kosten

Hinzu kommt, dass ein Großteil der Wärmeenergie zudem im heißen Abgas des BHKW-Motors steckt. Dabei werden bei der Energieerzeugung mit einem Brennstoffnutzungsgrad von 90 % circa 40 % elektrische und 50 % thermische Energie erzeugt. Für Unternehmen mit hohem Energiebezug bildet ein BHKW damit eine tolle Alternative zum Energiebezug aus den öffentlichen Netzen. Damit sind solche Unternehmen prädestiniert für den wirtschaftlichen Betrieb eines BHKWs. Denn oftmals bringen gerade diese Betriebe alles mit, was für den Einsatz eines BHKWs sinnvoll ist.

Vor allem (ehemalige) stromkostenintensive Unternehmen, die in der industriellen Produktion tätig sind, können extrem vom Einsatz eines BHKWs profitieren, weil sie meist einen hohen Bedarf an Strom und Wärme zugleich haben. Hinzu kommt oftmals, dass sie einen Schichtbetrieb fahren. Dieser sorgt für eine hohe Auslastung der BHKW-Anlage, was deren Betriebszeit extrem begünstigt. Denn eine BHKW-Anlage arbeitet genau dann produktiv, wenn sie so lange wie möglich ohne Unterbrechung laufen und Strom sowie Wärme bereitstellen kann.

Darum ist ein BHKW für ehemaliges stromkostenintensive Unternehmen so wirtschaftlich

Zudem entfällt durch den selbst erzeugten sowie selbst genutzten Strom bis zu einer gewissen Laufzeit der Anlage ein Teil der EEG-Umlage, die seit 2019 um fast 5,5 Prozent gestiegen ist. Für die Liquidität eines ehemaligen stromkostenintensiven Unternehmens bedeutet das: Je höher die Auslastung des BHKWs, desto kürzer seine Amortisationszeit. Für Industriebetriebe liegt diese konservativ zum Beispiel bei circa drei Jahren. Je nach Einsatzoptimierung kann sie aber sogar kürzer sein.

Und das ist längst nicht alles. Ein weiterer Vorteil für Unternehmen zeigt sich im Aspekt der Nachhaltigkeit. Denn mit einem BHKW liegt die sogenannte „Primärenergieeinsparung“ bei 30 Prozent und mehr. Damit zusammen hängt auch ein niedrigerer CO2-Ausstoß. So gibt es zwar CO2-Emissionen, jedoch sind diese im Vergleich zu konventionellen Methoden der Energieerzeugung wesentlich niedriger. Das schont Ressourcen und Umwelt und wirkt sich zudem auch noch positiv auf den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens aus.