KWK-Ausschreibung

Die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2017 markiert einen signifikanten Wandel in der Unterstützungspolitik für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Deutschland. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Effizienz und Kosteneffektivität der Förderung zu erhöhen, indem ein wettbewerbliches Verfahren eingeführt wird. Hier sind die Schlüsselaspekte dieser Veränderung:

Ausschreibungsprozess für KWK-Anlagen

  • Ziel des Ausschreibungsverfahrens: Die Ausschreibung soll sicherstellen, dass die Förderung von KWK-Anlagen, die in der Lage sind, Strom und Wärme effizient zu erzeugen, auf eine transparente und wettbewerbsfähige Weise erfolgt. Die Höhe der Zuschlagszahlungen wird dabei durch Gebote der Anlagenbetreiber bestimmt, die sie im Rahmen der Ausschreibung einreichen.
  • Förderungsbeträge: Die festgelegten Deckelungen der Förderbeiträge sind auf 7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für konventionelle KWK-Anlagen und 12 Cent/kWh für innovative KWK-Systeme begrenzt. Diese Beträge stellen die maximale Förderung dar, die ein Betreiber durch die Ausschreibung erhalten kann.
  • Frequenz und Zeitplan: Geplant sind zwei Ausschreibungstermine pro Jahr, was den Betreibern regelmäßige Möglichkeiten bietet, sich um Fördermittel zu bewerben. Die erste dieser Ausschreibungen fand am 1. Dezember 2017 statt.

Einschränkungen und Bedingungen

  • Konventionelle KWK-Anlagen Leistungsbereich: Die Ausschreibung betrifft KWK-Anlagen mit einer Leistung von 500kW bis 50 Megawatt (MW). Kleinere Anlagen, oder Anlagen die für die Eigenversorgung genutzt werden, sind von diesem Verfahren ausgenommen.
  • innovative KWK-Systeme Leistungsbereich: Die Ausschreibung betrifft iKWK-Systeme mit einer Leistung von 500kW bis 10 Megawatt (MW).

Auswirkungen und strategische Überlegungen

  • Wettbewerb und Effizienz: Durch das Ausschreibungsverfahren soll der Wettbewerb unter den Anlagenbetreibern gefördert werden, was langfristig zu niedrigeren Kosten und höherer Effizienz bei der Strom- und Wärmeproduktion führen soll.
  • Planung und Strategie: Anlagenbetreiber müssen sorgfältig planen und ihre Gebote strategisch abgeben, um sicherzustellen, dass sie die benötigte Förderung erhalten, ohne dabei die Rentabilität ihrer Projekte zu gefährden.

Diese Änderungen reflektieren die Bemühungen der deutschen Regierung, die Energieerzeugung zu dekarbonisieren und gleichzeitig die staatliche Unterstützung für solche Technologien effizienter und zielgerichteter zu gestalten.