Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 in Kraft getreten ist, vereint die bisherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz. Ziel des GEG ist es, den Energieeinsatz in Gebäuden effizienter zu gestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Anpassung und Neubewertung des Primärenergiefaktors (PEF) für verschiedene Energieträger wie Erdgas und Biogas.

Ziele und Hintergründe des GEG

Das Gebäudeenergiegesetz verfolgt mehrere Hauptziele:

  • Erhöhung der Energieeffizienz: Durch strengere Vorgaben für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden soll der Energieverbrauch gesenkt werden.
  • Förderung erneuerbarer Energien: Das GEG unterstützt den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Energiebedarfs von Gebäuden.
  • Klimaschutz: Durch die Reduktion des Energieverbrauchs und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien sollen die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.

Anpassung des Primärenergiefaktors (PEF)

Ein zentraler Aspekt des GEG ist die Anpassung des Primärenergiefaktors, der zur Bewertung des Energiebedarfs von Gebäuden herangezogen wird. Der PEF gibt an, wie viel Primärenergie zur Bereitstellung einer bestimmten Menge Endenergie benötigt wird. Er berücksichtigt dabei die Verluste, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der Energie auftreten.

Neubewertung von Erdgas und Biogas

Im Rahmen des GEG wurde der Primärenergiefaktor für verschiedene Energieträger neu bewertet. Dies betrifft insbesondere Erdgas und Biogas:

  • Erdgas: Der PEF für Erdgas wurde angepasst, um den tatsächlichen Energieaufwand und die damit verbundenen Emissionen realistischer abzubilden.
  • Biogas: Für Biogas wurde der PEF ebenfalls neu bewertet, wobei der Fokus auf der klimafreundlicheren Herstellung und Nutzung liegt. Biogas hat durch seine erneuerbare Natur tendenziell einen niedrigeren PEF als fossile Energieträger wie Erdgas.

Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude

Das GEG stellt spezifische Anforderungen sowohl an Neubauten als auch an bestehende Gebäude:

  • Neubauten: Für Neubauten gelten strenge energetische Standards. Sie müssen hohe Anforderungen an den Wärmeschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf so gering wie möglich zu halten.
  • Bestandsgebäude: Auch für Bestandsgebäude gibt es Regelungen zur energetischen Sanierung. Diese sollen sicherstellen, dass auch ältere Gebäude energetisch optimiert und der Energieverbrauch reduziert wird.

Nutzung erneuerbarer Energien

Ein zentrales Element des GEG ist die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien:

  • Wärmeerzeugung: Gebäude sollen verstärkt auf erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen zur Wärmeversorgung setzen.
  • Stromerzeugung: Photovoltaikanlagen und andere Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien werden gefördert, um den Eigenstrombedarf der Gebäude zu decken.
  • Kälteerzeugung: Auch für die Erzeugung von Kälte werden erneuerbare Energien berücksichtigt, beispielsweise durch den Einsatz von solaren Kühltechnologien.

Energetische Bilanzierung

Das GEG fordert eine ganzheitliche Betrachtung der energetischen Bilanz von Gebäuden. Dies umfasst:

  • Gesamtenergiebedarf: Die Berechnung des Primärenergiebedarfs berücksichtigt sowohl die Heiz- und Kühllast als auch den Strombedarf.
  • Energieausweis: Gebäude müssen einen Energieausweis vorweisen, der Informationen zur energetischen Qualität und den zu erwartenden Energieverbrauch enthält.

Förderung und Finanzierung

Zur Unterstützung der Umsetzung der Vorgaben des GEG gibt es verschiedene Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten:

  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Bau energieeffizienter Gebäude.
  • BAFA-Förderungen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Investitionen in erneuerbare Energien, beispielsweise durch Zuschüsse für Solaranlagen oder Wärmepumpen.

Zukunftsperspektiven

Das GEG ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudewirtschaft. Zukünftige Entwicklungen könnten Folgendes umfassen:

  • Verschärfung der Standards: Angesichts der Klimaziele der Bundesregierung könnten die energetischen Anforderungen in Zukunft weiter verschärft werden.
  • Technologische Innovationen: Fortschritte in der Gebäude- und Energietechnik, wie intelligente Energiemanagementsysteme und hocheffiziente Dämmstoffe, werden die Energieeffizienz weiter steigern.
  • Integration in Smart Grids: Die zunehmende Vernetzung von Gebäuden mit intelligenten Stromnetzen (Smart Grids) ermöglicht eine effizientere Nutzung und Verteilung von Energie.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien in Gebäuden dar. Durch die Anpassung des Primärenergiefaktors, die Festlegung strenger energetischer Standards und die Förderung nachhaltiger Energienutzung trägt das GEG maßgeblich zum Klimaschutz und zur Reduktion des Energieverbrauchs bei. Eigentümer und Bauherren sind aufgefordert, sich mit den Anforderungen des GEG vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zur energetischen Optimierung ihrer Gebäude zu ergreifen.