CO2 gehört zu den Aufregern der Gegenwart. Ob mit dem Flugzeug, dem Kreuzfahrtschiff oder dem Auto, ob Privatpersonen oder Industrie – scheinbar jeder produziert zu viel CO2. Und angesichts der offensichtlich negativen Auswirkungen auf die Umwelt ist ein Umdenken mehr als notwendig. So steht schon länger das Thema der CO2-Steuer im Raum. Das betrifft auch die Betreiber und Erbauer von BHKW-Anlagen.
Was eine mögliche CO2-Steuer für neue und bestehende BHKW-Anlagen bedeuten würde, erfahren Sie in diesem Beitrag.
CO2-Steuer – das sind die Hintergründe der Idee
Um die Auswirkungen einer möglichen CO2-Steuer auf neue und bestehende BHKW-Anlagen ausmachen zu können, ist es zunächst wichtig, die Idee zu verstehen, die hinter der Besteuerung steckt. Dabei gilt es folgende Fragen zu klären:
- Warum denken Politik und Gesellschaft über eine CO2-Steuer nach?
- Und wer wäre davon überhaupt wirklich betroffen?
Generell soll die CO2-Steuer zunächst die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude betreffen. Hier ist geplant, einen moderaten, mittleren zweistelligen Euro-Betrag pro Tonne CO2 zu erheben. Dieser Eingangssteuersatz soll im Verlauf der Jahre eine schrittweise Anhebung erfahren, damit im Jahr 2030 nicht nur ein großer Schritt in Richtung Erreichen der deutschen Klimaziele gemacht, sondern auch eine Internalisierung der Klimakosten geschafft ist.
So erfolgreich sind andere Ländern bereits mit der Besteuerung
Den Mittelpunkt der CO2-Steuer bildet das Ziel, die Besteuerung gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Verkehr sowie im Gebäudebereich die sektoralen Klimaschutzziele zu erreichen. Dass das funktioniert, machen andere Länder, wie beispielsweise die Schweiz oder Schweden, schon lange vor. Bei letzteren wird die CO2-Steuer bereits seit dem Jahr 1991 erhoben. Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist seitdem zurückgegangen. Vor allem Privathäuser setzen beispielsweise zum Heizen nicht mehr auf Öl, sondern auf Erdwärme oder heizen mit klimaneutralem Strom aus Wasserkraft.
Das bedeutet eine CO2-Steuer für Betreiber von BHKW-Anlagen
Bei allen Debatten rund um die CO2-Steuer sollte man generell immer im Hinterkopf haben, dass es etliche Stimmen zum Thema gibt, die alle ihr eigenes, für sich passendes Konzept haben. Das eine, einzig gültige Konzept gibt es (noch) nicht. So sprechen zum Kostenthema der Steuer diverse Gutachten von unterschiedlichsten Zahlen: Von 30 Euro bis 50 Euro als Einstiegsniveau stehen etliche Zahlen im Raum. Eines dieser Gutachten stammt vom Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Laut diesem sind die Pariser Klimaziele erreichbar. Die Voraussetzung: eine CO2-Steuer von 20 Euro pro Tonne auf deutscher und europäischer Ebene sowie Mindestpreise im EU-Emissionshandel (ETS). Beides zusammen kann helfen, das Emissionsminderungsziel zu erreichen. Besteuert würde hierbei der Brennstoffverbrauch für die Stromerzeugung von Anlagen, die mit mehr als 20 MW am Emissionshandel teilnehmen sowie von konventionellen Kraftwerken und KWK-Anlagen über 2 MW. Damit wären auch die Betreiber von BHKW-Anlagen ab 2 MW betroffen, erzeugen beide doch Energie in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Was bedeutet das nun konkret? Aus Sicht der Energiebranche spielt die Kraft-Wärme-Kopplung beim Thema Energiewende generell eine wichtige Rolle. Denn bis das deutsche Energiesystem zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft, braucht es eine regelbare fossile Energieerzeugung. Und die sollte so effizient wie möglich sein. An dieser Stelle hat die KWK ihre Schlüsselrolle gefunden: Sie nutzt den eingesetzten Brennstoff (überwiegend Erdgas) mit Wirkungsgraden von bis zu 95 Prozent und mehr. Damit ist KWK für Erdgasanlagen eine effiziente Brennstoffnutzung. Durch eine CO2-Steuer könnte die KWK neben der Brennstoffeinsparung noch einen weiteren Vorteil bekommen. Die Einsparung an spezifischen CO2-Emissionen wird nun ein ökonomischer Faktor. Mit anderen Worten: Die Einsparung, die vorher „nice to have“ war, bekommt jetzt einen konkreten Preis! In wie weit sich dieser Vorteil bewahrheiten könnte, hängt von der Auslegung der geplanten Steuer ab.
Welche konkreten Vorteile könnte es durch eine CO2-Steuer für die Branche geben?
Generell ist die CO2-Steuer ein spannendes Thema, von dem sich heute jedoch noch nicht sagen lässt, wo es hinführen wird. Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Möchte jemand eine Gebäudeheizung installieren, so steht er vor der Frage: konventionell erzeugte Energie oder erneuerbare Energie, Gasbrenner oder Fernwärme aus KWK? Je nach Wahl der Energieerzeugungsart geht es dabei auch um weiterführende Fragen wie:
- Wie wird diese Energienutzung mit der Steuer belastet?
- Wenn der Stromanteil einer KWK schon belastet ist, wird der Wärmeanteil dann auch noch mit der Steuer belastet?
- Bekommt die Wärmebereitstellung allgemein einen niedrigeren Steuersatz?
Bei den Substitutionsverfahren zur Ermittlung der Stromgestehungskosten für die KWK geht man von einer Substitution der Wärme aus. Das bedeutet, dass der verbleibende Brennstoffeinsatz dem Strom zugerechnet wird. Demnach wäre die Wärme aus BHKWs emissionsfrei! Aber da das Substitutionsverfahren nicht die einzige Methode zur Ermittlung ist, ist die Frage „Gasbrenner vs. Wärme aus KWK“ aktuell nicht zu lösen. Allgemein lässt sich heute schon sagen, dass sich die Vorteile der Steuer vermutlich je nach Auslegung der Steuer bzw. der Bepreisung pro Tonne CO2 gestalten würden.
Werden zum Beispiel wie im Schweizer Modell Stromerzeugungsanlagen, die fossile Brennstoffe zur Energiegewinnung nutzen, mit einem Preis pro Tonne emittiertem Kohlenstoffdioxid belastet, steigt das Interesse an einer CO2-ärmeren oder CO2-freien Energieerzeugung mittels Erdgas. Auch dürfte die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. Photovoltaik, Wind oder Biogas, im Vergleich zu fossiler Energieerzeugung an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Hintergrund hierfür ist, dass die Stromerzeugung in Biogasanlagen im Vergleich zu fossilen Kraftwerken aktuell (noch), spezifisch um einiges teurer ist. Werden fossile Brennstoffe nun durch solch einen CO2-Preis belastet, steigen die Kosten für deren Erzeugung.
Warum betrifft eine CO2-Steuer überhaupt Biogas- und BHKW-Anlagen?
Allgemein dienen Biogas- und BHKW-Anlagen dem Ziel, den Ausstoß von CO2 weitestgehend zu vermeiden. Ganz klimaneutral sind sie dabei dennoch nicht. So wird zum Beispiel bei der Verarbeitung und dem Transport der Einsatzstoffe Energie aus fossilen Quellen eingesetzt. Somit müssten auch Betreiber solcher Anlagen trotz Nutzung erneuerbarer Energien und KWK eine gewisse, im Vergleich zu konventionellen Energiequellen jedoch wesentlich geringere CO2-Steuer zahlen. Warum das so ist, zeigt ein Blick auf die spezifischen Emissionsfaktoren. Rohbraunkohle liegt bei 0,407 t CO2/MWh, Erdgas bei 0,202 t CO2/MWh, Biogas bei 0,071 t CO2/MWh und Wind bei 0,00 t CO2/MWh. Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt also wenig oder gar kein CO2. Unter dem Strich wäre die CO2-Steuer also eher Vorteil als Nachteil für den Bereich der KWK in Verbindung mit erneuerbaren Brennstoffen.
Auf dem richtigen Weg mit der CO2-Steuer
Generell lässt sich – Stand heute – festhalten, dass eine CO2-Steuer aus Sicht der Nutzer sowie der Betreiber von BHKW-Anlagen wahrscheinlich positiv zu bewerten ist. Erneuerbare Energien, aber auch Erdgas produzieren weitaus weniger CO2 als die konventionellen fossilen Brennstoffe Öl und Kohle. Damit würde eine Besteuerung in diesem Bereich weitaus weniger zu Buche schlagen, als bei der Nutzung von Kohle, Öl oder ähnlichem. Und in Sachen Klimaschutz kann eine CO2-Steuer auf jeden Fall einen richtigen Weg für eine emissionsärmere Zukunft ebnen.
Sie haben noch Fragen zum Thema? Planen Sie mit uns Ihre BHKW-Anlage und lassen Sie sich fachmännisch zum Thema CO2-Emissionen beraten.
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